Nutze den BAföG Rechner in diesem Artikel, um deinen BAföG Anspruch zu berechnen – egal, ob du Studenten-, Schüler- oder Aufstiegsbafög beantragen möchtest. Der Rechner funktioniert vollkommen anonym und unverbindlich. Er zeigt dir in wenigen Klicks, ob es sich für dich lohnen kann, den BAföG Antrag zu stellen oder nicht. Im weiteren Verlauf des Artikels erfährst du mehr über Höchstsätze und den Prozess der Antragstellung, damit du von Anfang an alle BAföG Formulare korrekt ausfüllst.
Es gibt einige BAföG im Internet, allerdings keinen amtlichen. Folglich wird dir ohne offiziellen BAföG Antrag kein Amt sagen, ob und wie viel Ausbildungsförderung du erwarten kannst. Der BAföG Antrag selbst ist aber auch nicht ganz unaufwendig. Durchschnittlich investieren Studenten 5,5 Stunden Lebenszeit, um die Antragsformulare ausfüllen und alle nötigen Unterlagen zusammenzusuchen, wenn ihnen niemand Erfahrenes dabei hilft. Natürlich fragen sich deshalb die meisten vorher, ob sich die Mühe überhaupt lohnt.
Genau deshalb haben wir einen eigenen BAföG Rechner für dich programmiert. Der Rechner spielt mit unserem hauseigenen BAföG online Antragsassistenten zusammen, sodass das Beantragen von BAföG künftig noch einfacher und schneller für dich ist.
Egal, welche Art BAföG du beantragen willst, unser BAföG Rechner funktioniert sowohl für Auslandsbafög, SchülerBAföG, Studenten BAföG als auch Aufstiegs-BAföG (auch Meister-BAföG genannt). Und zwar völlig kostenlos und unverbindlich für dich. Um deinen BAföG Anspruch hier zu berechnen, musst du dich weder bei uns registrieren, noch unseren BAföG online Antrag kaufen.
Alles ist völlig anonym. Der BAföG Rechner ist lediglich eine Entscheidungshilfe für dich, um abschätzen zu können, ob sich ein Antrag auf Ausbildungsförderung für dich wirklich lohnt.
Wie viel Ausbildungsförderung dir schlussendlich zusteht, hängt von einigen Faktoren ab, wie z.B.:
Aus diesen Angaben errechnet sich zunächst dein monatlicher BAföG Bedarf, den ich in der nachfolgenden Tabelle so einfach wie möglich dargestellt habe. Laut Statistischem Bundesamt konnten Studierende im Jahr 2018 durchschnittlich 493 € Anspruch monatlich geltend machen. Schülerinnen und Schüler erhielten durchschnittlich 454 € BAföG monatlich.
Das ist zwar etwas weniger als bei Studenten, allerdings müssen Schüler davon keinen einzigen Cent zurückzahlen. Schülerbafög kann man also prinzipiell mit Stipendien vergleichen.
Seit August 2022 summieren sich die Bedarfssätze für Schüler und Studierende und Fortbildungsteilnehmer.
Ausbildungsförderung für | bis 29 Jahre | ab 30 Jahre |
---|---|---|
Schüler laut BAföG | 903 Euro | 903 Euro |
Studenten laut BAföG | 934 Euro | 1.018 Euro |
Meister, Techniker, Erzieher, Fachwirte etc. laut AFBG | 963 Euro | 963 Euro |
Nachdem wir nun geklärt haben wie hoch der BAföG Höchstsatz für dich ausfallen könnte, bleibt die Frage, wie viel BAföG realistisch für dich drin ist. Um deinen möglichen Anspruch mit dem BAföG Rechner zu berechnen, benötigst du:
Tipp: Wenn du zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns Ü30 bist, ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst, kannst du dir die Angaben zu deinen Eltern und Geschwistern sparen. Du erfüllst nämlich die Voraussetzungen für elternunabhängiges BaföG. Aufstiegs-BAföG ist übrigens grundsätzlich elternunabhängig.
Hast du mithilfe des BAföG Rechners herausgefunden, dass sich der BAföG Antrag für dich lohnt? Wenn ja, dann geht es nun darum die Formulare richtig auszufüllen. Welche Formblätter du wie ausfüllen musst, kannst du detailliert im Artikel „BAföG Formulare richtig ausfüllen“ nachlesen.
StudierenPlus | BAföG Amt |
---|---|
digital |
analog |
online Echtzeit Support 365 Tage im Jahr 8 bis 20 Uhr ansonsten E-Mail |
Sprechstunden vor Ort an bestimmten Werktagen, teilweise Termin erforderlich |
Plausibilitätscheck vor Einreichung der BAföG Unterlagen beim Amt | Plausibilitätscheck nach offizieller Antragstellung |
Berechnung der voraussichtlichen Förderhöhe vor Antragstellung | Berechnung erst nach Antragstellung |
Alle offiziellen Formulare sowie formlose Zusatzanträge inklusive (ausschließlich digital) |
Alle offiziellen Formulare (pdf oder print) |
Hilfe bei Antrag auf:
|
Keine Unterstützung bei Sonderfällen |
unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der einzelnen Ämter | |
Zeitaufwand ca. eine Stunde |
Zeitaufwand ca. 5,5 Stunden |
|
0 Euro |
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Shah
Anne
bei dem Rechner wird nicht nach dem Einkommen meines Ehemannes gefragt, welches doch sicher eine Rolle spielt oder?
Vielen lieben Dank und viele Grüße,
Anne
Luisa Todisco
da hast du recht. Das haben wir wohl übersehen, weil es so selten ist. Du kannst sein Einkommen vorläufig bei deinen Eltern eintragen. Die Berechnung ist in beiden Fällen gleich. Nur, dass sein Einkommen Vorrang vor dem deiner Eltern hat. Ihr Einkommen interessiert das Amt nur, wenn dein Mann zu wenig für euch beide zusammen verdient.
Alina
Luisa Todisco
js genau. Ab 30 ist man dann "freiwillig gesetzlich versichert" und zahlt anhängig vom eigenen Einkommenetwas mehr als Studenten,die ihren 30. Geburtstag noch nicht hinter sich haben.
niran
Luisa Todisco
. Das stweht alles hier: https://www.studierenplus.de/studieren-im-ausland/auslandsbafoeg/. wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, nutze am besten unseren BAföG Antrags-Service. Wir suchen dir dann die notwendigen Formulare raus, befüllen sie mit deinen Daten und geben dir eine Checkliste für alle weiteren Schritte
Christian
euuer Rechner scheint nicht zu funktionieren.
Hab überall das Minimum eingegeben und er spuckt 0 € Förderung aus. Ich meine Lehrgangskosten von 12000€ und ein Jahresgehalt von 2000€ p.a. macht doch nicht 0€ Fördersumme.
Nina
Ich werde diesen Monat mehr stunden arbeiten gehen (20,8 Stunden). Ich habe in den Bafög-Rechner mein voraussichtliches Jahresbrutte eingegeben und von meinem Bafög wurde nix abgezogen. Ist das denn so richtig ? Ich bin 33 Jahre alt und mein Jahresbrutto würde zwischen 15000 und 20000€ liegen. Ich habe doch keinen Anspruch auf den vollen Betrag oder? Mein Eigentum übersteigt auch nicht die 45000€. Kannst du mir da helfen?
Lg Nina
Luisa Todisco
Der normale Einkommensfreibtrag liegt bei 6240 pro Jahr. Wenn du Kinder hast, erhöht sich das um 10.626 Euro pro Kind und Jahr. Mit Studiengebühren können nochmal bis zu 5.386 Euro jährlich dazukommen. Ist also nicht unabwegig, dass dir bei 20.000 Euro Jahresbrutto nichts abgezogen wird. Hab das bei Ü30 schon oft gesehen.
Carmen Frau Weiser
Luisa Todisco
vielleicht hast du einfach keinen Anspruch. Wir haben noch einen 2. Rechner für den man sich aber registrieren muss. Damit kann man auf Wunsch auch direkt den Antrag fertigstellen, muss man aber nicht und man kann auch sofort wieder das Konto und damit alle Daten löschen: https://www.studierenplus.de/
Carmen Frau Weiser
wir haben Anfang des Jahres schon mal gerechnet, da hatte mein Sohn vollen Anspruch. Jetzt zeigt der Rechner immer "0" € an obwohl sich an den Daten nichts geändert hat. Wir haben es jetzt nur noch mal rechnen wollen da wir nicht sicher waren ob sich Am Aufstiegs-Bafög was geändert hat. Da wir aber eh vorhaben den Antrag nächstes Jahr über euch zu machen, warten wir einfach bis dahin ab :)
Vielen Dank für deine Antwort!!!
Luisa Todisco
am Aufatiegsbafög hat sich bis auf eine kleine Erhöhung nichts geändert, aber vielleicht habt r diesmal versehentlich irgendwas anderes angeklickt als beim letzten Mal.
Sandra
Sandra
Luisa Todisco
stell einen ganz normalen BAföG Antrag und mach dir das Leben nicht so schwer. Ich rate mal, dass deine Eltern kein anrechenbares Einkommen haben und du keine eingetragene Lebenspartnerschaft führst.
Luisa Todisco
Beim Aufstiegsbafög gibt es kein Zwangsdarlehen. Man kann optional 50% der Teilnahme und Prüfungsgebühren finanzieren, muss man aber nicht. Wahrscheinlich musst du sowas eh nicht zahlen, oder?
Sandra
Ich brauch ja Geld fürs Leben und Miete ? Für was ist das Darlehen denn sonst ? Die Schule kostet mich nichts.
Und meine Eltern sind beide trotz allem berufstätig, mein Vater selbstständig und Mutter angestellt. Also beutet Einnahmen haben sie schon
Luisa Todisco
nur Studenten müssen etwas zurückzahlen und das auch nur, wenn sie 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit den Freibetrag überschreiten. Lies dazu am besten: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rueckzahlung/
Eschke jasmin
Luisa Todisco
Was du alles brauchst, hängt vom Einzelfall ab. Beide Elternteile müssen ihr Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr belegen.
Stefan
Luisa Todisco
doch kann es, wenn du Ü30, verheiratet bist und Kinder hast, ist das durchausmöglich. Singles ohne Kinder können allein schon 1018 Euro BAföG bekommen.
David
Luisa Todisco
wenn du einen Daueraufenhaltstitel für Deutschland hast, ja.
Anne
wenn ich bei Ausbildungsbeginn (Erzieher) 44Jahre bin, kann ich da das Meisterbafög nur für ein Jahr beantragen?
Vielen Dank für deine Antwort
Luisa Todisco
wer ist Sara? Beim Meisterbafög gibt es eine Altersgrenze und beim Schülerbafög bedeutet das nur, dass man die Ausbildung vor dem 45. Geburtstag BEGINNEN, nicht abschließen muss.
Tanja Braun
ich frage für meinen Mann. Er hat einen Sohn der schon die 3 Ausbildung anfängt (Belege über die ersten 2 gibt es nicht) und nun Bafög beantragen will und mein Mann soll dann wohl auch was dazu zahlen. Der Sohn ist 29 Jahre und hat sein Leben bis jetzt nicht auf die Reihe bekommen. Er hat am 1.8.22 die Ausbildung angefangen.
Muss mein Mann was dazu zahlen wenn er den Antrag stellt? Eigentlich will er das verweigern, aber geht das überhaupt?
Wäre toll wenn ich eine Antwort bekäme.
Lieben Dank im voraus.
Luisa Todisco
hast du das schon gelesen? https://www.studierenplus.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg/
Erzieher.2025
MFG Erzieher.2025
Luisa Todisco
ja hast du :) Die Altersgrenze liegt bei 45.
Isa
danke für die hilfreichen Infos. Ich finde eure Seite super! Und es ist klasse, dass ihr über die Reform berichtet!
Bekommt man nach der neuen Reform weiterhin elternunabhängiges BAföG, wenn mann Ü30 ist? Und ist man überhaupt für ein Erststudium (dass man nach seinem 30.Lebensjahr anfängt) förderungsfähig, wenn man vor seinem 30. Lebensjahr bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, welches nicht gefördert wurde aber förderfähig gewesen wäre?
Vielen Dank im Voraus!
Isa
Luisa Todisco
ja. Es bleibt eim elternunabhängigen BAföG, wenn das Studium zwischen dem 30. und 45. Geburtstag beginnt. Es wird also deutlich einfacher für viele. In so einem Fall spielt es überhaupt keine Rolle, ob man vorher einen Beruf erlernt hat.
Monika
ich habe bereits studiert und von WiSi 05/06 bis SoSi 08 Studenten-BAföG (damals elternabhängig) bezogen. Das Darlehen ist immer noch nicht beglichen bzw. ich habe eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a BAföG.
Mittlerweile bin ich 39 Jahre alt und habe ein Kind, werde dieses Jahr im August 40 J. und bewerbe mich für das WiSe 22/23 auf Lehramt.
Habe ich ein Anrecht auf elternunabhängiges BAföG, oder bin ich mit 40 Jahren schon zu alt? Oder habe ich vielleicht Anrecht auf das Aufstiegs-BAföG?
Herzliche Dank im Voraus
Monika
Luisa Todisco
dein Alter sollte an sich erstmal kein Problem sein. Derzeit ist die Anhebung der Altersgrenze auf 45 zum kommenden Wintersemester geplant. Dein Erststudium könnte aber problematisch sein. Solltest du bereits einen Hochschulabschluss haben, ist kein Bachelorstudiengang mehr förderfähig. Sollte das Studium aus welchem Grund auch immer doch gefördert werden, ist das auf jeden Fall elternunabhängig. Du bekommst also alles oder nichts.
Melanie
Im Moment bekomme ich BAföG. Letztes Jahr habe ich angefangen, handgefertigte Artikel zu verkaufen, und da der Gewinn am Anfang sehr gering war und ich nicht wusste, ob ich das in die Zukunft genau tun würde, habe ich es dem BAföG Amt nicht mitgeteilt. Anfang dieses Jahres hat sich das Einkommen stabilisiert und ich habe mein Kleinunternehmen eröffnet und das dem BAföG Amt mitgeteilt. Jetzt erhielt ich einen Brief, wo steht, dass BAföG Amt mein Einkommen überprüfen wollen und ich muss eine Tabelle mit meinem Einkommen für den letzten Bewilligungszeitraum ausfüllen. Da ich über das Geld, was ich am Anfang bekommen habe, nichts gesagt habe, möchte ich jetzt nichts falsch machen.
Muss ich den Betrag, den ich vor der Eröffnung des Kleinunternehmens erhalten habe, in die Tabelle eintragen? Und wenn ja, dann schreibe den Betrag, der nach Abzug aller Ausgaben übrig bleibt?
Vielen Dank im Voraus!
Melanie
Luisa Todisco
ja, du schreibst deinen Gewinn als Einkommen aus selbstständiger Arbeit auf, auch für die Zeit vor dem offiziellen Gewerbe. Der Euinkommensfreibetrag liegt bei 4.400 Euro, wenn es keine anderen Einnahmen gab.
Sara
Das wäre nämlich sowieso mein Plan gewesen, damit ich weiterhin nur 30€ für meine HVV (für unsere Öffis hier im Norden) Karte zahle.
Noch eine andere Frage: Ich arbeite zurzeit auch bereits in Teilzeit, sollte ich das im Studium weiterführen? Oder sollte ich lieber als Aushilfe arbeiten, dass dann auch im Bafög Antrag angeben, dass ich ab xy/2023 nur als Aushilfe arbeiten werde, damit das Bafög höher ausfällt?
Ich habe sowieso etwas Angst, dass ich evtl. nicht genügend Zeit zum Lernen haben werde, wiederum möchte ich nicht auf das jetzige Gehalt verzichten (nur 1.079€ für 20 Std. die Woche, wenn man mal bedenkt das alles teurer wird...).
Ich habe auch generell Angst, dass ich das Studium (angewandte Informatik) nicht packen könnte (Plan B wäre Public Management, da habe ich weniger Angst), da man denkt es wäre viel Mathe (eher auf das logische Denken bezogen) und dass sowieso nur Nerds so ein Studium anfangen, da sie eh schon programmieren können. Einfach nur fyi lol bin da bestimmt nicht die Einzige...
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Ps. Deine Videos auf Youtube sind super!!
Luisa Todisco
im Prinzip ist nur wichtig, dass du dich zum nächstbesten Zeitpunkt in irgendeinen Studiengang einschreibst, egal welchen. Also nicht warten bis du dein Traumstudium an deiner Lieblingsuni bekommst. Nimm einfach einen NC freien Studiengang an der nächstbesten Uni zum erstbesten Semester nach dem Abi und brich vor dem 3. Semester ab. Damit ist die Altersgrenze safe und du kannst jederzeit ohne Begründung in das Studium deiner Wahl starten. Du darfst zwar mehr als im Minijob verdie, das lohnt sich aber nicht, weil der Überschuss vom BAföG abgezogen wird. Unterm Strich hast du also immer gleich viel Geld zur Verfügung, aber weniger Zeit fürs Studium. Ich würde also uf jeden Fall die Stunden auf 550 Euro monatlich (neuer Freibetrag ab WS 22/23) reduzieren oder während der Se,esterferien Vollzeit arbeiten (6600 Euro Jahresfreibtrag)
Kübra
Arbeite seit ein jahr in einer Logistik firma nun möchte ich mit kinderpflege ausbildung anfangen.
Ich bin 33 jahre alt habe 2 kinder . Habe ich recht auf bafüg? Mein mann arbeitet.
Luisa Todisco
kommt auf die Details an. Das sind zu wenige Informationen und hier ist auch nicht der geeignete Ort für Individualberatungen. Stell am besten Anträge auf Vorabentscheide für Schüler- und Aufstiegsbafög. Manchmal überschneiden die sich und man kann selbst entscheiden, welches man beantragen möchte. Man kann sie nur nicht kombinieren.
https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/ausbildungsfoerderung/
Sanel
Ich habe eine Frage, ich bin 41 Jahre alt, ich will jetzt ein Umschulung gehen, meine Frage an Sie ist: Habe ich recht jetzt ein Bafög beantragen? Für mich ist das wichtig, weil ich 3 Kinder habe und nur meine Frau arbeitet. Wir bekommen nicht ein Geld von Job Center oder etwas anderes.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sanel
Luisa Todisco
bei einer "Umschulung" gibt es kein BAföG. Für sowas ist das Arbeitsamt zuständig. Falls das aber eine kompett neue Ausbildung ist, kommt es auf deinen kompletten Lebenslauf und die konkrete Ausbildung an. Aufstiegsbafög ist altersunabhängig und geht in der Regel nur, wenn man schon eine erste Ausbildung hat. Schüler und Studentenbafög gibt es nur für Erstausbildungen und aktuell liegt die Altersgrenze bei 30. Die soll aber zum kommenden Schuljahr/ Semester auf 45 erhöht werden. Deine Frage lässt sich hier also nicht pauschal beantworten und die Kommentarzeile ist auch nicht der geeignete Rahmen für eine Einzelfallberatung.
CHRISTA
Luisa Todisco
ja der reicht völlig :)
Danyelle
Ich hätte eine wichtige Frage. Vor kurzem bekam ich den Bafög Bescheid mit Schlussfolge, dass der Rechner 0,00€ ergibt( finde ich Persönlich fair, weil mein Vater schon gut verdient und auch viel vom Finanzamt zurückbekommt). Mein Vater ist aber der Meinung, dass ich Bafög bekommen « muss » und verlangt von mir eine Vollmacht, damit er für mich vertreten darf. Lohnt es sich das Bafög-Amt zu verklagen ?
Luisa Todisco
Direkt zu klagen halte ich für übertrieben. Wenn er der Meinung ist, nicht für deinen Unterhalt zuständig zu sein, versuch's erstmal mal damit: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
Sara
Habe heute meinen Vorabentscheid bekommen. Es ist bewilligt. Wie soll ich jetzt vorgehen? Das Studium fängt 03/21 an. Ich beziehe momentan hartz4.
Mit freundlichen Grüßen
Sara
Luisa Todisco
stell einfach einen richtigen BAföG Antrag mit allem drum und dran zum 01.03.2022 (du schreibst zwar 2021, aber ich gehe davon aus, dass das ein Tippfehler ist).
Ronny Lymann
Luisa Todisco
wenn du Hilfe beim Ausfüllen des BAföG Antrags meinst, schau mal hier: https://www.studierenplus.de
Sarah Wohlsen
Was denkst du?